Verbrauchsabrechnung

Wie beantrage ich meinen Hausanschluss?

Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt einmal jährlich am Ende des Jahres. Hierfür schreiben wir Sie im Dezember an und bitten Sie, den Stand des Wasserzählers abzulesen. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, müssen wir den Wasserverbrauch schätzen.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Wasserversorgung zusätzlich beifügen?

Der bei Ihnen eingebaute Wasserzähler ist sechs Jahre geeicht und wird dann kostenfrei für Sie ausgetauscht. 

Wie geht es nach Antragstellung weiter?

Sie können Ihr SEPA-Mandat unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Sepa-Mandat“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Schicken Sie uns in diesem Fall das ausgefüllte Formular unterschrieben zurück. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sie können die Eigentumswechselmitteilung unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Mitteilung Eigentumswechsel“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns formlos per E-Mail den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers sowie den Stand des Wasserzählers mit Datum der Übergabe mitteilen. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.

Kann ich mir einen sogenannten „Gartenwasserzähler“ einbauen, um Kosten zu sparen?

Sie können jederzeit einen weiteren Wasserzähler innerhalb Ihrer Hausinstallation von einem konzessionierten Installateur einbauen lassen. Wenn Sie für die Gartenbewässerung einen Nebenzähler nutzen möchten, hat das keinen Einfluss auf die Berechnung des Wasserverbrauches entsprechend der Anzeige auf dem Hauptwasserzähler. Sie können lediglich die auf dem Nebenzähler angezeigte Entnahme bei den Kanalwerken der Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung melden. Dort wird dann geprüft, ob ein Abzug bei der Berechnung des Abwassers möglich ist. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei der für Sie zuständigen Stelle. 

Kundenanlage

Zählerwechsel

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes im Straßenbereich und endet an der Hauptabsperrvorrichtung, das heißt in der Regel an dem Ventil vor dem Wasserzähler. Ab hier ist der Kunde für die Hausinstallation verantwortlich. Der Wasserzähler ist Eigentum des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes.

Hinter dem Wasserzähler muss an der Kundenanlage eine Absperrarmatur mit Rückflussverhinderer als Armaturenkombination (KFR-Ventil) eingebaut sein. Der Rückflussverhinderer schließt ein Rückfließen aus der Kundenanlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes aus. 

Der Wasserzähler muss jederzeit zugänglich und gegen Frost geschützt sein. 

Installationsarbeiten an Trinkwasser-Kundenanlagen dürfen nur Unternehmen ausführen, die die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können und in das Installateurverzeichnis Ihres Wasserversorgungsunternehmens eingetragen wurden.

Schnell-Auswahl

Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Antrag Hausanschluss

Wie beantrage ich meinen Hausanschluss?

Die Beantragung der Herstellung eines Hausanschlusses kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und muss dem Zweckverband schriftlich und rechtzeitig vor Baubeginn vorliegen. Die dafür benötigten Antragsformulare finden Sie hier und können als pdf-Dateien heruntergeladen werden. 

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Wasserversorgung zusätzlich beifügen?
  • maßstabgerechte Grundrisszeichnung mit Geschossangabe und der Eintragung des Wasserzählerstandortes
  • amtlicher Katasterplan mit Eintragung des Bauvorhaben
Wie geht es nach Antragstellung weiter?

Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie eine Ausfertigung vom Zweckverband unterzeichnet zurück. Der zuständige Techniker wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere terminliche und technische Vorgehen zu besprechen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Herstellung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Bei einer Abrechnung mit Pauschalen kommen die Beträge zur Anwendung, die im nachstehenden Preisblatt dargestellt sind.

Anträge 

* nur notwendig, wenn Grabenarbeiten im öffentlichen Bereich selbst ausgeführt werden